Image

SPENDEN

Image

Hier möchten wir uns bei den Förderern der Deutschen Ehlers-Danlos Initiative e.V. bedanken, ohne die wir es mit Sicherheit um einiges schwerer hätten und nicht so weit gekommen wären. Da wir aber in Zukunft immer weiter nach vorne wollen und auch müssen, hoffen wir auch weiterhin auf die Unterstützung, um für die Betroffenen der Ehlers-Danlos-Syndrome noch mehr zu erreichen. Für die tatkräftige Unterstützung sagen wir ein herzliches Dankeschön.

Sie haben die Möglichkeit, uns eine Spende per Überweisung auf folgendes Konto zukommen zu lassen:

Deutsche Ehlers-Danlos Initiative e.V. Spendenkonto

Hypo Vereinsbank Roth
IBAN: DE 43 7642 0080 0380 7264 32
BIC: HYVEDEMM065

JETZT ONLINE SPENDEN

Jetzt haben Sie auch die Möglichkeit Online zu spenden

Image

ZUWENDUNGSBESCHEINIGUNG

Die Deutsche Ehlers-Danlos Initiative e.V. ist als gemeinnützig anerkannt. Spenden können in Deutschland steuerlich geltend gemacht werden. Wenn Sie eine Zuwendungsbescheinigung benötigen, vermerken Sie auf dem Zahlungsbeleg neben dem Wort „Spende“ bitte auch Ihre vollständige Adresse oder teilen Sie unserem Kassenwart diese per E-Mail, Telefon oder schriftlich mit. Bitte tragen Sie dies unbedingt bei „Verwendungszweck“ ein, Angaben auf anderen Stellen erscheinen nicht auf unseren Kontoauszügen. Sie erhalten automatisch nach Zahlungseingang per Post eine Zuwendungsbescheinigung von uns. Diese Zuwendungsbescheinigung reichen Sie beim Finanzamt mit Ihren Steuerunterlagen ein.

 

Bei Spenden (Zuwendungen) bis einschließlich 200 € reicht auch der Zahlungsbeleg. Wenn Sie auf dem Bareinzahlungsbeleg oder auf der Buchungsbestätigung (z.B. Kontoauszug oder Lastschrifteinzugsbeleg) als Betreff im Textfeld „Spende“ vermerken, können Sie bei Spenden bis zu 200 € auch den Zahlungsbeleg einreichen.

UNSERE FÖRDERER

In den letzten Jahren wurde unsere Arbeit regelmäßig durch die GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene im Rahmen des § 20h SGB V unterstützt.

Zur GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene gehören:

Image
Image
Image
Image
Image
Image
Selbsthilfeförderung durch die GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene im Rahmen des § 20h SGB V:
2023

45.000 €

Pauschalförderung
2022

38.500 €

Pauschalförderung
2021

35.000 €

Pauschalförderung
2020

35.000 €

Pauschalförderung
2019

21.000 €

Pauschalförderung
2018

19.000 €

Pauschalförderung
2017

19.000 €

Pauschalförderung
2016

10.000 €

Pauschalförderung
Folgende Projekte wurden von den Krankenkassen zusätzlich gefördert:
2023

6.000 €

DAK - Videoprojekt Jugendliche
2022

20.000 €

KKH - Aufmerksamkeitskampagne (verlaengert bis 2023)
2023

16.000 €

TK Bayern - Patiententag
2022

7.260 €

AOK - Familienworkshop
2022

9.630 €

TK - EDS-Register (z.Zt. nicht umsetzbar)
2021

6.000 €

DAK - Jugendfilmprojekt
2020

7.546 €

Knappschaft - Workshop „Transition“ (verschoben auf 2022)
2019

14.890 €

TK - EDS-Fachtag 2019
2019

7.752 €

AOK - Programm für Jugendliche und junge Erwachsene
2018

12.022 €

TK - EDS-Fachtag 2018
2018

10.150 €

BKK - Neue Wege zur Diagnose
2017

11.414 €

TK - EDS Fachtag 2017
2017

2.600 €

BKK - Vortrag von Pradeep Chopra, MD zu Schmerzbewältigung bei EDS (incl. Simultandolmetscher)
2016

3.148 €

AOK - Programm für Jugendliche und junge Erwachsene
Seit 2020 wird der EDS-Fachtag über die Pauschalförderung finanziert.

LEITSÄTZE DER SELBSTHILFE

für die Zusammenarbeit mit Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Organisationen und Wirtschaftsunternehmen, insbesondere im Gesundheitswesen.
Zum Download >

Disclaimer

Die Homepage erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und / oder Verbindlichkeit. Es handelt sich hier um eine Zusammenfassung als Information und Wegweiser für Betroffene und behandelnde Ärzte. Diese Homepage ersetzt keinen Besuch beim Arzt oder Facharzt.

Fotos Adobe Stock.

Search

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.